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Eine ältere Frau bedient ein Tablet

Einfache Sprache und Leichte Sprache – neue Pflicht ab dem 28. Juni 2025

Neue Pflicht für Website-Betreiber: Barrierefreiheit mit Einfacher und Leichter Sprache


In diesem Jahr wird Barrierefreiheit für Website-Betreiber zur Pflicht. Ziel ist es, ein inklusives Internet zu fördern und die Teilhabe am digitalen Leben für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Dazu gehört neben Textalternativen und automatischen Tools auch die Verwendung von Leichter bzw. Einfacher Sprache. Was bedeutet das für Unternehmen und öffentliche Seiten-Betreiber?


Was ist Leichte Sprache?

Leichte Sprache folgt festen Regeln, um Menschen mit kognitiven Einschränkungen das Verstehen von Texten zu erleichtern. Das hat Auswirkungen auf die Gestaltung und Textlänge:

  • Schriftgröße

  • Schriftart

  • Zeilenabstand

  • Bilder zur Unterstützung des Textes

  • Keine Nebensätze

  • Erklärung von Fremdworten

  • Trennung langer Wörter durch Trennstriche

  • Kontraste

  • Vorlesefunktion

  • etc.

Texte in leichter Sprache müssen grundsätzlich von geschulten Personen überprüft werden. Die Prüfung wird immer von der Zielgruppe selbst, also von Personen mit kognitiven Einschränkungen, durchgeführt. Erst dann kann der Text als „Leichte Sprache“ ausgezeichnet werden.


Was ist Einfache Sprache?

Im Gegensatz zur Leichten Sprache gibt es für Einfache Sprache kein festes Regelwerk. Einfache Sprache soll die Komplexität von Texten reduzieren. So sollen sie beispielsweise für Deutsch-Lernende, ungeübte Leser oder auch Demenz-Erkrankte verständlich sein. In diesem Fall wird besonders auf die Übersichtlichkeit des Textes geachtet. Sonderzeichen und Nebensätze sind erlaubt, zusätzliche Bilder zum Verdeutlichen der Textaussage sind nicht notwendig. Website-Inhalte in einfacher Sprache bedürfen keiner Prüfung.

Hier haben wir ein Beispiel für den Unterschied zwischen Einfacher und Leichter Sprache vorbereitet:

Text in Standardsprache
Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass alle Menschen, unabhängig von Behinderungen oder technischen Einschränkungen, Zugang zu digitalen Inhalten und Diensten haben. Sie umfasst Maßnahmen wie klare Navigation, Textalternativen für Bilder und die Nutzung leicht verständlicher Sprache, um niemanden auszuschließen.

Übersetzung in Einfache Sprache
Barrierefreiheit im Internet heißt: Alle Menschen sollen Webseiten nutzen können. Egal, ob sie eine Behinderung haben oder spezielle Hilfsmittel brauchen. Niemand soll ausgeschlossen werden. Dabei helfen zum Beispiel eine klare Menüführung, Bilder mit Beschreibungen und einfache Sprache.

Übersetzung in Leichte Sprache

Alle Menschen sollen das Internet nutzen können.

Auch Menschen mit Behinderung sollen einfach mit dem Internet umgehen können.

Niemand soll ausgeschlossen werden.

Das nennt man Barriere-Freiheit.

Gute Webseiten sind einfach zu bedienen.

Bilder helfen, Texte zu verstehen.

Barriere-Freie Webseiten verwenden verständliche Sprache.


Pflicht zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab dem, 28. Juni 2025

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Es verpflichtet viele B2C-Unternehmen, Onlineshops und öffentliche Website-Betreiber, neue Website-Inhalte barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Bereits bestehende Inhalte müssen bis 2030 entsprechend überarbeitet werden.

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Wir beraten und erstellen Website-Content und unterstützen euch von einer ersten Analyse bis hin zur Umsetzung. Gleichzeitig haben wir eine Kooperation mit dem Büro für Leichte Sprache Bethel in Bielefeld geschlossen und können diese als Prüfstelle für Texte in Leichter Sprache nutzen.

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