Was ist digitale Barrierefreiheit nach der BITV 2.0?
Sven Nöcker
CEO
Die BITV 2.0 sieht vor, dass Webseiten und IT-Systeme öffentlicher Anbieter in Zukunft barrierefrei gestaltet werden müssen.
Ziel der BITV 2.0 (Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung) ist es, dass alle Menschen unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, Onlinedienste nutzen können.
Als typische Einschränkungen gelten z.B.:
Sehschwächen in verschiedenen Varianten und Abstufungen
Körperliche Beeinträchtigungen
Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit
Geistige Beeinträchtigungen und Sprachbarrieren
Was versteht man unter einer barrierefreien Website?
Eine barrierefreie Webseite soll für Menschen mit Einschränkungen, wie z.B.: Sehbehinderungen, Gehörlosigkeit oder auch körperliche Einschränkungen, uneingeschränkt nutzbar sein. Das betrifft folgende inhaltliche und funktionelle Bereiche:
Verwendung von klarer und einfacher Sprache
Verfügbarkeit von Textalternativen zu Bildern, Audios und Videos
Unterstützung von Tastaturbedienung statt nur Mausbedienung
Überprüfbarkeit mit automatischen Tools
Die Barrierefreiheit wird in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definiert. Es gibt zudem Test- und Prüfverfahren, um die Webseite auf Barrierefreiheit überprüfen zu lassen.
Folgende Website-Betreiber sind verpflichtet, barrierefreie Inhalte zur Verfügung zu stellen:
Nach § 12 BGG sind alle Webseiten von öffentlichen Behörden in der EU verpflichtet, die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Aber auch Webseiten von Unternehmen, die sich zu mindestens 50 % in öffentlicher Hand befinden oder Fördergelder erhalten, sind betroffen, z.B.:
Öffentlicher Nahverkehr
Gesetzliche Krankenkassen
Kassenärztliche Vereinigungen
Ärztekammern
Gerichte und Justizbehörden
Sozialversicherungen
Industrie- und Handelskammern
Hochschulen
Sparkassen
Zweckverbände
Nutzen oder Bürokratie-Monster?
Neben der Tatsache, dass barrierefreie Webseiten von einer größeren Userzahl nutzbar sind, bieten sie zudem weitere Vorteile:
Verbesserte Usability
Erhöhte Reichweite
Zusätzliche Sichtbarkeit bei der Suchmaschinenoptimierung
Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
Barrierefreie Webseiten? MEDIUM hilft!
Wir begleiten euch gerne auf dem Weg zur barrierefreien Webseite und entwickeln gemeinsam eine Strategie, um den Anforderungen der BITV 2.0 zu entsprechen.